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Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet!
Mt. 7, 1 - 5
Wie kann man vor dem Hintergrund dieses Wortes den Beruf des Richters ausüben?
Zunächst einmal: Jesus hat mit diesem Wort nicht die staatliche Gerichtsbarkeit in unserem heutigen Sinn im Visier, sondern den Umgang der Menschen in der Gemeinde. Als Jesus selbst vor einem (römischen) Richter steht, ist kein Wort des Aufbegehrens gegen die Gerichtsbarkeit zu hören. Auch vor dem Hohen Rat zieht er nicht dessen Befugnis in Zweifel. Auch Paulus steht den Staat und seine Funktion für Recht und Ordnung zu sorgen, keineswegs ablehnend gegenüber, sondern sagt ausdrücklich (Röm. 13, 1 – 7):
1 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
In der antiken Welt ist Staatliches und Kultisches, Weltliches und Geistliches viel enger verschmolzen als wir das aus unserer heutigen Zeit und der säkularen Gesellschaft des 20. und 21. Jahrhunderts kennen. Geschichtlich ist der säkulare, religiös „neutrale“ Staat ein relativ junges Phänomen – ein Produkt der Aufklärung, beginnend im 18. Jahrhundert, mit einem ersten Höhepunkt in der Gründung der USA und ihrer Verfassung, und der französischen Revolution.
In der Antike war der staatliche Machtanspruch in der Regel auch religiös legitimiert. Die Pharaonen wurden selbst als Gottkönige verehrt. Die Stadtstaaten Griechenlands, aber auch Mesopotamiens – von wo aus sich auch die Ahnen des Volkes Israel auf ihren langen Weg machten – hatten jeweils ihre eigenen Stadtgötter. Die Herrscher holten für ihre Anordnungen Rat bei Sehern und Priestern oder Orakeln ein. Auch in Rom war das – trotz einer demokratischen Verfassung mit Wahlen in die höchsten Ämter – der Fall, die Auguren spielten bei den Entscheidungen eine große Rolle, aus Vogelflug oder Eingeweiden geschlachteter Tiere wurde „gelesen“, was die Götter wollen. Das (religiöse) Amt des Pontifex Maximus brachte zwar keine offizielle Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt mit sich, war aber hoch angesehen und wurde z.B. für Caesar ein wichtiger Schritt auf der Karriereleiter. Seine Nachfolger, die den Namen (Caesar) zum Titel (Kaiser) machen sollten, beanspruchten dann überhaupt – wie schon die Pharaonen – göttliche Verehrung für sich – mit ein Grund für die Verfolgung von Juden und Christen, die sich dem Kaiserkult nicht anschließen konnten.
Das Volk Israel hatte sein Gesetz, das nicht nur kultisches, sondern auch tägliches Leben regeln sollte, direkt von Gott, die Darstellung des Gesetzes nimmt ab 2. Mose 20 breiten Raum ein. Die Priester und Leviten sollten dafür sorgen, dass es den Menschen auch entsprechend bekannt ist. Mose, der von Gott zum Anführer des Volkes berufen worden war, war zunächst allein dafür verantwortlich, Recht zu sprechen – eine schier unlösbare Aufgabe. Ja, gerade Mose, der wegen des Mordes an einem ägyptischen Sklavenaufseher geflüchtet war, nachdem ihm am nächsten Tag beim Versuch einer Streitschlichtung zwischen zwei hebräischen Männern seine Tat vorgehalten worden war mit den Worten „Wer hat dich zum Richter über uns gesetzt“ (2. M. 3, 11 - 15), hatte diese Aufgabe zu übernehmen!
Bezeichnender Weise war sein Versuch, als Richter alles zu regeln, vor dem Empfang der Zehn Gebote und der weiteren Gesetze. Sein Schwiegervater – ein Priester - gab ihm den Rat, „redliche Leute, die Gott fürchten“ aus dem Volk auszuwählen, als Oberste über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn einzusetzen und die Alltagsangelegenheiten regeln zu lassen, und selbst nur noch als Oberinstanz für die „größeren Sachen“ zu fungieren – und sich so freizuspielen für den Kontakt mit Gott, die Empfangnahme von Gottes „Satzungen und Weisungen“, und deren Weitergabe an das Volk (1. M. 18, 13 – 26). Und der Rat war fruchtbar – erst danach empfing Mose das Gesetz.
Genau in Übereinstimmung mit dem Rat des Jethro wird in 5. M. 16, 18 – 20 angeordnet:
18 Richter und Amtleute sollst du dir bestellen in allen deinen Städten, die dir der Herr, dein Gott geben wird in jedem deiner Stämme, dass sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch die Person nicht ansehen und keine Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Weisen blind und verdrehen die Sache der Gerechten.
20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, damit du leben und das Land einnehmen kannst, das dir der Herr, dein Gott geben wird.
Es wird auch ein „Obergericht“ geschaffen für die schwereren Fälle – mit einer Besetzung aus „dem Richter, der zu der Zeit sein wird“ und den levitischen Priestern (5. M. 17, 8 - 13)
In weiterer Folge findet sich das „Königsgesetz“ (5. M. 17, 14 – 19). Interessanterweise wird die Einsetzung eines Königs von Gott aber nicht unbedingt angeordnet, sondern nur, wenn sich das Volk sagt „Ich will einen König über mich setzen, wie ihn alle Völker um mich her haben“ (V. 14). Dieser Fall tritt erst lange nach der Landnahme ein (1. Sam. 8) – und aus der Reaktion Samuels, der selbst „das Volk Israel richtete“ (1. Sam. 7, 15 – 17) und Gottes zeigt sich, dass das keine weise Entscheidung des Volkes war:
Die Zeit dazwischen – zwischen der Landnahme und der Bestellung des ersten Königs (Saul) – war die Zeit der Richter. Freilich, gerade diese Zeit war mangels straffer staatlicher Ordnung gekennzeichnet von Unrecht und Gewalt. Dabei zeigt sich immer der gleiche Ablauf: das Volk vergisst auf Gott, wird daraufhin von Nachbarvölkern bedrängt und ruft Gott um Hilfe an. Gott beruft einen Richter, der die Nachbarvölker besiegt und im Inneren Ordnung schafft. Kaum hat sich die Situation des Volkes verbessert, beginnt der Kreislauf wieder von vorne.
Die Richter, von denen hier die Rede ist, waren längst nicht nur Organe der Rechtsprechung, sondern gleichzeitig auch Exekutive, Heerführer und geistliche Anführer, da die Priester und Leviten, denen diese letzte Rolle zukommen hätte sollen, ihr bei Weitem nicht gerecht wurden.
Freilich, auch die Richter selbst waren nicht davor gefeit, in Selbstherrlichkeit zu verfallen, Eigeninteressen zu verfolgen, andere zu unterdrücken – und sie zogen dadurch teilweise selbst wiederum Gottes Gericht auf sich.
Der Schlußsatz des Buches Richter beschreibt treffend eine rechtlose Gesellschaft (Ri 21, 25):
Zu der Zeit war kein König in Israel; jeder tat, was ihn recht dünkte.
Später, in der Königszeit, geriet das von Gott gegebene Gesetz freilich auch immer wieder in Vergessenheit. König Josaphat ließ das Gesetz wieder kundmachen (2. Chr. 17, 9) und ordnete die Rechtsprechung neu:
19, 5 Und er bestellte Richter im Lande in allen festen Städten Judas, Stadt für Stadt,
6 und sprach zu den Richtern: Seht zu, was ihr tut! Denn ihr haltet Gericht nicht im Namen von Menschen, sondern im Namen des HERRN, und er ist bei euch, wenn ihr Recht sprecht.
7 Darum lasst die Furcht des HERRN bei euch sein, haltet und tut das Recht; denn bei dem HERRN, unserm Gott, ist kein Unrecht, weder Ansehen der Person, noch Annehmen von Geschenken.
All das zeigt: staatliche Ordnung, und die zu ihrer Aufrechterhaltung und Durchsetzung notwendigen Organe der Rechtsprechung, aber auch der Exekutive gehören zur Ordnung Gottes für ein geregeltes Zusammenleben der Menschen. Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens (1. Kor. 14, 33). Unordnung, Selbstherrlichkeit und Überheblichkeit, Machtdurchsetzung, Faustrecht führen zu Unfrieden und Krieg. Die Herstellung der Ordnung dient damit dem Frieden. Daher ist die staatliche Ordnung an sich eine von Gott gewollte Ordnung zum friedlichen Zusammenleben der Menschen.
Leider hat uns die Geschichte gelehrt, dass staatliche Ordnung, staatliche Macht auch missbraucht werden kann zur Ausübung von Gewalt, Unterdrückung, Ausbeutung und Krieg. Während die staatliche Ordnung an sich also von Gott gewollt ist (sie Röm. 13,), muss dies nicht für jedes staatliche Regime gelten. Letztlich gilt auch hier die Bindung an das eigene Gewissen und daran, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen (Apg. 5, 29).
Nun habe ich davon gesprochen, was der Abschnitt aus der Bergpredigt nicht bedeutet. Was bedeutet er dann?
Die Einhaltung der Gebote war der religiösen Führungsschicht der Zeit Jesu, den Pharisäern, von entscheidender Bedeutung. Bis ins Detail wurden die Gebote ausgelegt, um das Leben der Menschen bis in Alltagsangelegenheiten hinein genauestens zu reglementieren. Dahinter stand letztlich der zwangsläufig zum Scheitern verurteilte Versuch, durch eigene Leistung Gott zu gefallen.
Jesus wirft der religiösen Führungsschicht häufig Heuchelei vor, weil sie einerseits ihre Frömmigkeit und Gesetzestreue gerne zur Schau stellten, anderen ihre Verfehlungen unnachgiebig vorwarfen – gleichzeitig aber für sich selbst gerne bereit waren, Schlupflöcher zu finden, um zwar dem Buchstaben, nicht aber dem Geist des Gesetzes zu entsprechen. Ein schönes Beispiel findet sich in Mt. 15, 1 – 20.
Wie ist das nun unter Christen? Jeder ist Sünder; vielleicht nicht im gleichen Punkt, den er bei einem Bruder wahrnimmt – dann aber sicher in irgendeinem anderen Punkt. Keiner hat damit das Recht, sich als unfehlbar und besser aufzuspielen. Heißt das Wort Jesu damit, dass wir bei anderen wegsehen und ignorieren sollen, wenn uns am Leben des anderen auffällt, dass etwas in die falsche Richtung läuft?
Nein. Vor allem in den Paulusbriefen wird sehr viel „ermahnt“, teilweise wird dazu direkt aufgerufen:
1. Thess. 5, 11 Darum ermahnt auch untereinander und erbauet einer den anderen, wie ihr auch tut.
2. Tim. 4,2 Predige das Wort, stehe dazu, es sei zur Zeit oder zur Unzeit; weise zurecht, drohe, ermahne mit aller Geduld und Lehre.
Ermahnen ist qualitativ etwas Anderes als richten. Am Ende steht nicht ein Schuldspruch, der den anderen abwertet, sondern die helfende Hand, die den Anderen aufrichten will.
Beim Ermahnen geht es nicht nur um den erhobenen moralischen Zeigefinger (Apg. 14, 22)
Das Ermahnen geschieht nicht aus einer Position des Überlegenen, Stärkeren heraus, sondern aus der Position des Gleichgestellten („ermahnt euch untereinander“), nicht verurteilend und abkanzelnd, sondern in Liebe.
Röm. 12, 8 Ermahnt jemand, so warte er des Ermahnten.
Das heißt: nicht einfach den Brocken „Du bist schuldig!“ hinschmeißen, sondern sich auch seelsorgerlich um den zu kümmern, mit dem man redet.
Jesus selbst trägt seinen Jüngern ebenfalls auf, einander zu ermahnen. Das soll aber nicht in der Form eines öffentlichen Verurteilens und Abkanzelns erfolgen, sondern zunächst im persönlichen Gespräch (Mat. 18, 15 – 17).
Damit klingt das an, was im Neuen Testament unter dem Begriff „Gemeindezucht“ verstanden wird – und zweifellos zu den schwierigsten Aufgaben der Gemeinde zählt. Selbst in diesem Fall gilt: alles hat in der Liebe zu geschehen, und nicht mit dem Ziel eines endgültigen (vernichtenden) Urteils über den anderen, sondern mit der Hoffnung, ihn als Bruder zurückzugewinnen (2. Thess. 3, 14 – 15).
Die Vorgangsweise, die Jesus vorgibt, verbietet es vor allem, zunächst hinter dem Rücken des Bruders schon über ihn zu urteilen. An erster Stelle hat immer das persönliche Gespräch zu stehen; erst dann sind andere hinzuzuziehen. Damit wird auch verhindert, dass über jemanden allein aufgrund einer einseitigen Sicht der Dinge ein Urteil gesprochen wird. Ziel ist nie die Verurteilung, sondern immer die Einsicht des Betroffenen.
Wie sind diese Aussagen nun vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir heute nicht mehr nur eine einheitliche, von den Aposteln geführte Kirche vor uns haben, sondern eine Vielzahl von Kirchen und Denominationen mit zum Teil sehr verschiedenen Lehren?
Nun, auch die ersten Christen hatten durchaus ihre Meinungsverschiedenheiten, die teils auch heftig ausgetragen wurde. Bei der Frage der Mission unter den Heiden bedurfte es eines massiven Eingreifens des Heiligen Geistes durch eine Vision – und selbst dann war im Apostelkonzil noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten (Apg. 10, 11).
Die große Herausforderung, der sich die Apostel gegenübersahen – und darauf beziehen sich in der Regel die Aussagen in den Briefen des neuen Testaments – war die Lehre der Gnosis. Die Gnosis war stark beeinflusst von der griechischen Philosophie, die eine Dualität von Leib und Geist lehrte: der Leib war irdisch und böse, vergänglich und unnütz, der Geist göttlich und gut und unsterblich. Daraus resultierten zwei mögliche Konsequenzen:
Die erste war, den Leib durch äußerste Askese in die Schranken zu weisen. Daher kommt eigentlich die häufig der Kirche vorgeworfene Leibfeindlichkeit. Dem erteilt Paulus in 1. Tim. 4, 1 – 8 eine klare Absage.
Die zweite Ausprägung war sicherlich noch attraktiver und damit gefährlicher: sie lehrte, dass der Geist über den Leib so erhaben ist, dass das, was der Leib tut, dem Geist letztlich nichts anhaben kann. Das heißt: lebe, wie es dir gefällt, koste alles aus – Hauptsache, du hast Erkenntnis (das bedeutet nämlich der Begriff „Gnosis“).
Auf diese Lehre und ihre Auswirkungen beziehen sich zahlreiche Stellen im neuen Testament – auch die oben wiedergegebene in 2. Thess. 3, 14 (im Zusammenhang ging es – V. 6 – um den „unordentlichen Wandel“ und darum, dass manche meinten, man müsse nicht mehr arbeiten und könne auf Kosten der Anderen leben und „unnütze Dinge“ treiben – V. 11).
Eine Auswirkung der Lehre der Gnosis war, dass sie die zwei Naturen Jesu, insbesondere seine Menschwerdung, und die Notwendigkeit der Vergebung leugnete. Das kommt im 1. Brief des Johannes zum Ausdruck (1. Joh. 2, 22 – 23: Jesus Messias und Gottes Sohn; 1. Joh. 4, 2 – 3: Jesus wahrer Mensch; 1. Joh. 1, 8 – 10: Notwendigkeit der Vergebung).
Die ersten Christen sahen sich relativ bald der Verfolgung ausgesetzt. Trotzdem (oder gerade deshalb?) wuchs die Zahl der Christen ständig an – bis sie schließlich zum politischen Machtfaktor wurden, den auch die Kaiser nicht mehr ignorieren konnten. Die frühe Kirche hatte keinerlei politische Ambitionen. Trotz Verfolgung klingt im neuen Testament nirgends an, dass die Christen versuchen sollten, an die Macht zu gelangen oder einen Umsturz herbeizuführen. Abhilfe und Ausgleich für die Verfolgung wurde nur im göttlichen Weltgericht (Offenbarung des Johannes) gesehen.
Mit der konstantinischen Wende 313 nach Christus sollte sich das ändern: die bis dahin verfolgte Kirche wurde zunächst geduldet, dann privilegiert, und wurde schließlich unter Theodosius 380 n. Chr. zur Staatsreligion.
Parallel dazu entwickelten sich in der frühen Christenheit unterschiedlichste Lehren und religiöse Auffassungen. In der Verfolgung war es zunächst nicht möglich, einheitliche Strukturen aufzubauen. So bestand die Gefahr, dass jede Gemeinde ihre eigenen Lehren entwickelt, und die Kirche völlig auseinanderdriftet. In diversen Konzilien wurde versucht, Grundwahrheiten und Lehren zusammenzufassen, um so abzugrenzen, was noch innerhalb der Lehre der Christenheit steht, und was nicht mehr. So entstanden die frühen Glaubensbekenntnisse.
So wurde etwa die Lehre des Arianismus als nicht mehr auf dem Boden der christlichen Lehre stehend angesehen, weil sie die Dreieinigkeit und damit die Göttlichkeit Jesu ablehnte. Teile der Germanen wandten sich zunächst dem Arianismus zu. Gerade in der Zeit der Völkerwanderung wurde deutlich, welche politische Bedeutung Glaubensfragen erlangt hatten.
Mit dem Zerbrechen des römischen Reiches begann sich auch die Kirche in eine Ost- und eine Westhälfte zu spalten; endgültig wurde die Trennung freilich erst 1054, lange nach dem Ende des weströmischen Reiches.
Im ausgehenden Mittelalter und zum Beginn der Neuzeit gab es verschiedene Versuche, die Kirche zu reformieren, die teils auf dem Scheiterhaufen (z.B. Jan Hus), teils in blutigen Kämpfen endeten (etwa bei den Hugenotten in Frankreich). Teils kam es zu nationalen Sonderkirchen wie der Kirche von England. In unserem Bereich hat die Reformation die religiöse, aber auch die politische Landschaft erheblich verändert.
Die dabei geführten Auseinandersetzungen hatten immer auch eine starke politische Komponente: die an die Reformation anschließenden Konflikte bis hin zum Dreißigjährigen Krieg (1618 – 48) sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Fürsten versuchten, sich der Macht des Kaisers entgegenzustellen. Der Müntzeraufstand von 1525 war im Kern ein Aufstand der unterdrückten und ausgebeuteten Bauern gegen den Adel. Und bis heute sind „religiöse“ Konflikte, die mit Waffen ausgetragen werden, immer in erster Linie politische (und damit zumeist auch wirtschaftliche) Konflikte, für die die Religion als Aushängeschild herhalten muss.
Mit dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 wurde ein erster Schritt in Richtung der Glaubens- und Gewissenfreiheit gesetzt – wenn auch im Ergebnis nur für die Landesfürsten: der Grundsatz „cuius regio eius et religio“ verschob die Religionsherrschaft praktisch nur um eine Ebene nach unten, von der Reichsebene auf die einzelnen Fürsten. Der Landesfürst gab die Religion für seine Untertanen vor – wer sich dem nicht fügen wollte, wurde häufig verfolgt oder vertrieben wie z.B. die Salzburger Protestanten. Im „Bündnis zwischen Kirche und Altar“ und im „Kaisertum von Gottes Gnaden“ lebte etwa im Habsburgerreich bis zu dessen Ende der Gedanke der Verflechtung von Politik und Religion fort. Und gewissermaßen hatten sich die Machtverhältnisse umgekehrt: war im Mittelalter der Papst derjenige, der den Kaiser einsetzte, und damit z.B. einen widerstrebenden Kaiser Heinrich IV. Zum „Canossagang“ zwingen konnte, fungierte die Kirche im Habsburgerreich nur als Mittel zur Legitimation und Festigung der Macht der Herrschenden und Besitzenden.
Dennoch: mit dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden war ein Schritt gemacht, dass verschiedene Kirchen nebeneinander bestehen können. Das wurde zu einem wesentlichen Element der geistigen Bewegung der Aufklärung, in der es zu einer ersten Ausformung dessen kam, was wir heute als Menschenrechte und Grundfreiheiten kennen – darunter vor allem der Religionsfreiheit, wie sie als „Trennung von Staat und Kirche“ erstmals in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte im Zuge der französischen Revolution von 1789 und der amerikanischen „Bill of Rights“ von 1789 ausformuliert wurde. In Österreich wurde im Toleranzpatent von 1782 bestimmten Kirchen (Orthodoxe, Evangelisch A.B. und H.B.) in eingeschränkter Form Religionsfreiheit zuerkannt. Mittlerweile findet sich das Recht auf Religionsfreiheit in Art. 9 E-MRK.
Freilich, in der heutigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird dies zunehmend nicht mehr als Freiheit zur Religionsausübung („Lass mich meine Religion in Ruhe und Frieden ausüben“), sondern als Freiheit von Religionsausübung („Lass mich mit deiner Religion in Ruhe“) verstanden – und wird damit zur Gefahr für die Möglichkeit zur öffentlichen Glaubensausübung und Verkündigung.
Für uns als Christen verschiedener Konfessionen und Denominationen bedeutet die freier, damit aber auch unübersichtlicher gewordene Glaubenslandschaft: wir sollen und müssen einander in unserer Verschiedenheit stehen lassen und respektieren. Auch in geistlicher Sicht müssen wir aufhören, einander zu richten und zu verurteilen. Die Gemeinschaft wird mit manchen weiter, mit anderen weniger weit gehen können; solange wir aber beide Jesus Christus als den Herrn anerkennen und bekennen, dass sein Kreuzestod und seine Auferstehung Grundlage unserer Vergebung und Rechtfertigung vor Gott sind, können wir einander als Brüder die Hand reichen.
Einen Schritt in diese Richtung haben etwa die Evangelische und die Katholische Kirche mit der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtsfertigungslehre“ unternommen.
Wenn ich einleitend gesagt habe, dass Jesus mit diesem Wort nicht die staatliche Gerichtsbarkeit vor Augen hatte – hat dieses Wort für mich in meinem Beruf dann keine Bedeutung?
Selbstverständlich hat es sogar große Bedeutung!
Im Alten Testament finden sich zahlreiche Mahnungen an Richter und Klagen über Ungerechtigkeit; letzteres etwa beim Propheten Amos (3, 10; 5, 7; 5, 12).
5, 12: Denn ich kenne eure Freveltaten, die so viel sind, und eure Sünden, die so groß sind, wie ihr die Gerechten bedrängt und Bestechungsgeld nehmt und die Armen im Tor unterdrückt.
(„Im Tor“ bedeutet im Kontext des Alten Testaments „im Gericht“ - Gericht gehalten wurde im Tor – also öffentlich und für jedermann sichtbar, so wie auch heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder verlangt: „Justice must not only be done, but it must be seen to be done“ - Gerechtigkeit muss nicht nur ausgeübt werden, sondern sie muss sichtbar ausgeübt werden.
Umgekehrt finden sich dann auch die Aufforderungen, das Recht aufzurichten (Amos 5, 15,; 5, 24).
Gerade den Richtern, gerade jenen, die das Recht hoch halten sollten, wird immer wieder Gericht angekündigt, wenn sie ihre Aufgabe nicht erfüllen, oder ihre Position der Macht ausnützen (Ps. 2, 10; Jes. 40, 23).
Nun wissen wir aber: jeder Mensch – auch der beste und gerechteste aller Richter – ist und bleibt ein Sünder, der allein durch die Gnade Gottes und den stellvertretenden Tod Jesu am Kreuz – den Tod eines zu Unrecht Verurteilten – vor Gott gerecht gemacht wird.
Gerade dieses Wissen und Bewusstsein ist ein gutes Gegenmittel gegen Überheblichkeit und Machtmissbrauch, zu der die einem aufgrund des Amtes zukommenden Machtbefugnisse sonst verleiten könnten. Ja, uns ist vom Gesetz Macht anvertraut. Macht, Entscheidungen zu treffen mit oft weitreichenden Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Das kann schon dazu verleiten, diese Machtposition auszunützen, über Menschen einfach „drüberzufahren“, ohne auf ihre Anliegen einzugehen, die schnelle und einfache „Formalerledigung“ zu suchen, um sich nicht wirklich mit den Problemen befassen und belasten zu müssen.
Das soll nicht heißen, dass jede Formalentscheidung falsch wäre. Solche Entscheidungen sind in einem geordneten Rechtssystem notwendig, damit das System funktionieren kann. Es ist nicht jeder für alles zuständig (siehe Mose), und Verfahren müssen auch irgendwann abgeschlossen werden, daher muss es Fristen geben, und müssen rechtskräftige Entscheidungen respektiert werden (auch wenn gerade die Politik da oft mit schlechtem Beispiel vorangeht – siehe „Ortstafelverschieben“). Aber man kann sich auch sehr gut hinter Formalentscheidungen „verstecken“, um die eigene Arbeit zu minimieren.
Die Macht, die uns die Verfassung und das Gesetz anvertrauen, soll genutzt werden zum Wohl der Menschen, nicht zum Nutzen der eigenen Bequemlichkeit oder gar der Befriedigung eines eigenen Machtbedürfnisses.
Das gilt keineswegs nur für Richter. Gerade im Exekutivdienst ist man mit großer Macht ausgestattet, und trifft täglich Entscheidungen, die für die Menschen von Bedeutung sind. Zücke ich den Block – oder lasse ich es bei einer Ermahnung bewenden? Wenn ich zu einer häuslichen Auseinandersetzung gerufen werde – gehe ich mit einer Wegweisung vor, oder genügt eine „Streitschlichtung“? Was bedeutet es für den Mann, aus dem Haus, das er vielleicht mit eigener Hände Arbeit gebaut hat, hinausgewiesen zu werden? Was bedeutet es auf der anderen Seite für seine Familie, mit seinen Aggressionen und seinem Alkoholkonsum leben zu müssen? Mache ich noch weitere Ermittlungen, um auch mögliche andere Verdächtige zu finden, oder gebe ich mich mit dem, der sich geradezu als Täter aufdrängt, zufrieden, auch wenn er noch so seine Unschuld beteuert? Gehe ich entlastenden Beweisen mit gleicher Sorgfalt nach wie belastenden?
Das Wort bedeutet für mich aber auch noch etwas anderes: ich sehe mich, wenn ich etwa in einem Scheidungsverfahren das Verhalten anderer Menschen zu beurteilen habe, auch selbst auf dem Prüfstand: wie verhalte ich mich meiner Familie gegenüber? Wo lasse ich es an Liebe fehlen, und stelle meine eigenen Bedürfnisse vor die meiner Frau und Kinder?
Solche Beispiele lassen sich in nahezu allen Lebensbereichen finden. Wie genau halte ich mich selbst an Geschwindigkeitsbeschränkungen? Wie halte ich's mit Alkohol? Wie genau nehme ich die Schadensmeldung an meine Versicherung? Usw. usw.
Es gibt den Spruch „Alles verstehen heißt alles verzeihen“. Er stammt von Madame de Stael, einer französischen Schriftstellerin aus der Zeit der Aufklärung und der französischen Revolution. Er stimmt so aber nicht: auch ein Handeln, das ich verstehe, hat manchmal unausweichliche Konsequenzen. Verstehen kann ich fast jedes Handeln eines Menschen – ich muss es deshalb aber noch lange nicht billigen, und kann das oft aus rechtlicher Sicht auch nicht. Ich glaube aber schon, dass es für den Menschen einen Unterschied macht, ob ich sein Verhalten einfach be- und verurteile, oder ihm auch signalisiere, dass ich seine Beweggründe nachvollziehen kann, und ihm darlege, warum sein Verhalten dennoch bestimmte Konsequenzen auslöst und auslösen muss.
Gleichzeitig zeigt mir die Beschäftigung damit, wie Menschen aneinander schuldig geworden und einander etwas schuldig geblieben sind, wo das auch bei mir selbst der Fall ist, und führt mir vor Augen, dass ich täglich auf Vergebung angewiesen bin.
VERGEBEN UND VERGESSEN
Wir wollen Vergebung, weil wir vergessen wollen;
Gott aber vergibt uns, damit wir uns erinnern –
wie sehr er uns beschenkt, indem er uns bedingungslos annimmt,
wie wenig wir uns von den anderen unterscheiden, die wir sonst so leicht verurteilen,
und wie weit unsere Vorstellung von uns selbst von der Wirklichkeit entfernt ist.
So wird unsere Schuld also nicht vergeben, damit wir wieder ganz die Alten sein können,
sondern damit wir Gott, den anderen und uns selbst neu und anders begegnen.
Der Sinn der Vergebung liegt nämlich nicht darin, dass wir wieder besser dastehen,
sondern dass wir Gott gegenüber dankbarer,
anderen gegenüber barmherziger
und uns selbst gegenüber wahrhaftiger werden.
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